Ausbildung in den Klassen
A, A2, A1, AM und B
Klasse A: Motorräder ohne Leistungsbeschränkung, Mindestalter 24 Jahre oder 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2
Klasse A2: Motorräder bis 35KW (48 PS), Mindestalter 18 Jahre
Klasse A1: Motorräder bis 125 ccm, 11 KW (15 PS) Leistung, Mindestalter 16 Jahre
Klasse B: Auto und andere Kfz. bis 3,5t, max. 9 Sitze, Mindestalter 18 Jahre, Ausnahme BF17*
Schlüsselzahl 196 - Eintrag in Klasse B, berechtigt nach Ausbildung zum Fahren eines Motorrades der Klasse A1 in Deutschland, keine Berechtigung zur Aufstiegsprüfung auf A2
* BF17 - begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Die Antragstellung für die Fahrerlaubnis ist ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters bei der Führerscheinstelle möglich. Ausführliche Informationen liegen in der Fahrschule bereit oder erhalten sie unter Tel. 0151 17311879.